Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erklärt sich die Schülerin/ der Schüler mit der Geltung der nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden. 

1. Die Anmeldung zum Kurs erfolgt schriftlich. Die Kursgebühr wird mit der Anmeldung zur Zahlung fällig. Nach Eingang der Zahlung erhalten die Schülerinnen und Schüler ihre schriftliche Buchungsbestätigung. Der Vertrag ist wirksam geschlossen, sobald die Schülerin/der Schüler seinen Buchungsbestätigung erhalten hat.

 2. Die Kursgebühr wird mit der Anmeldung fällig und ist bis spätestens 14 Tage vor Beginn eines Kurses zu zahlen. Die jeweiligen Kursgebühren sind den Detailbeschreibungen des Kurses zu entnehmen. In den Kursgebühren enthalten sind die Lehrmaterialien und der Zugang zu den Unterrichtsinhalten. Nachdem der Zahlungseingang bei der Jagdschule Greifenwald gutgeschrieben ist, erhält die Schülerin/der Schüler die Lehrmaterialien. Weiterhin sind die Kosten für das Schießen, die Leihgebühr für die Waffen sowie die notwendige Haftpflichtversicherung in den Kursgebühren enthalten. 
Anders verhält es sich beim Intensivkurs. Da das Schießtraining schon vor Beginn des Kurses stattfindet, sind 50% der Kursgebühren direkt nach Vertragsabschluss zu zahlen. Die weiteren 50% der Kursgebühren sind bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Intensivkurses fällig.
Die Kosten für Prüfungsgebühren, Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und sonstige Auslagen sind in der Kursgebühr nicht enthalten. 

3. Die Vergabe der Kurse erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung und des Zahlungseingangs. Die Schülerzahl pro Kurs ist auf 10 Schülerinnen/Schüler begrenzt. Die Anmeldung ist daher verbindlich. Liegen für einem Kurs nicht genügend Anmeldungen vor, behält sich die Jagdschule Greifenwald vor, den Kurs zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall erhält die Schülerin/der Schüler seine vorausgezahlten Kursgebühren zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, an einem späteren Kurs teilzunehmen.

4. Der Vertrag gilt für die Dauer des jeweiligen Kurses gemäß der jeweiligen Detailbeschreibung.

5. Kurseinheiten die aufgrund von Erkrankungen der Schülerin/des Schülers, durch Nichterscheinen oder aus persönlichen Gründen versäumt werden, werden nicht erstattet.
Die Jagdschule Greifenwald weist darauf hin, dass durch das Fernbleiben des Unterrichts wichtige Inhalte für das Prüfungsgeschehen fehlen können. Es gibt keine Entschädigung im Falle des Durchfallens der Jägerprüfung. Jede Schülerin/ Schüler ist eigenverantwortlich für die Vorbereitung und Teilnahme an der Prüfung. Die Jägerprüfung erfordert persönliche Anstrengung und Vorbereitung, und die Verantwortung für den erfolgreichen Abschluss liegt ausschließlich beim Prüfling.

6.Im Falle einer Erkrankung, die es der Schülerin/ dem Schüler unzumutbar macht an dem Kurs teilzunehmen, bemüht sich die Jagdschule Greifenwald, nach Erhalt der ärztlichen Bescheinigung, eine vergleichbare Teilnahme eines späteren Kurses anzubieten. 

7.Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte können nicht geltend gemacht werden, wenn die Durchführung der Kurse durch höhere Gewalt und/oder behördliche Maßnahmen unmöglich wird. Die Jagdschule Greifenwald sowie deren Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragte schließen jegliche Haftung gegenüber den Schülerinnen/Schülern des angemeldeten Kurses und deren Begleitpersonen aus. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch die Jagdschule Greifenwald bleibt vorbehalten.

8. Die Schülerin/der Schüler kann jederzeit vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist der Jagdschule Greifenwald gegenüber in Schriftform zu erklären.
Ein Rücktritt ist nur bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Die Bearbeitungsgebühren für einen Rücktritt betragen 500,-€ und werden vom Erstattungsbetrag von der Jagdschule Greifenwald einbehalten. Bei einem Abbruch des Kurses erlischt der Anspruch auf die Kursgebühr.

9. Die Jagdschule Greifenwald behält sich vor, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn die Schülerin/der Schüler unangemessenes Verhalten zeigt, den Kurs nachhaltig stört oder sich massiv vertragswidrig verhält. Schadensersatzansprüche der Schülerin/des Schülers sind in diesem Fall ausgeschlossen.

10. Die Jagdschule Greifenwald haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle sowie körperliche oder geistige Beschwerden, die während des Kurses auftreten. Es bestehen keine Schadensersatzansprüche in diesem Zusammenhang. Dieses Haftungsbeschränkung gelten auch bei Verlust/Beschädigungen von Sachen, die die Schülerin/der Schüler für die Dauer des Kurses in unseren Räumen mitgebracht hat.

11. Bild- und Tonaufnahmen sind nicht gestattet.

12. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Erfüllung – und Zahlungsort der Geschäftssitz der Jagdschule Greifenwald. Die gesetzliche Regelung über die Gerichtsstände bleibt unberührt.

13. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien verfolgt haben.

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